Honorare & Vergütung: Transparente Kosten für Ihr Hotelgutachten

Suchen Sie Sicherheit bei der Planung Ihres Hotelprojekts? Das Sachverständigenbüro Giancarlo Bethke bietet Ihnen eine transparente und faire Preisgestaltung. Je nach Beratungsmandat entwickeln unsere HotelgutachterGastronomieberater und Hotelsachverständigen das für Sie günstigste und praktikabelste Abrechnungsmodell.
 
Honorar für Privatgutachten und Hotelbewertungen

Jede professionelle Hotelberatung beginnt bei uns mit einem persönlichen Erstgespräch. In diesem Termin analysieren wir Ihre spezifische Aufgabenstellung und definieren die Beratungsinhalte. Ein wesentliches Ziel dieses Gesprächs ist die Ermittlung des voraussichtlichen Zeitaufwands und des Honorarvolumens, um für Sie maximale Planungssicherheit zu schaffen. Die Vergütung für Dienstleistungen im Bereich der Hotelbewertung oder als Hotelsachverständige erfolgt flexibel:

  • Stundensätze: 175,00 EUR bis 215,00 EUR
  • Tagessätze: 1.400,00 EUR bis 1.700,00 EUR
  • Pauschalregelung: Individuell nach zeitlichem Aufwand vereinbar
Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Kommunikation und Verbrauchsmaterial) werden transparent nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Alle genannten Honorarsummen verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
 
Vergütung für Gerichtsgutachten (JVEG)

Bei der Erstellung von Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung unserer Hotelsachverständigen und Hotelgutachter strikt nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Hierbei kommen Branchenstundensätze zur Anwendung, die bei mindestens 135,00 EUR zzgl. MwSt. liegen.
 
Haben Sie Fragen zu unseren Honorarmodellen oder benötigen Sie ein individuelles Angebot für Ihr Projekt? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

 

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