Honorar für Hotelgutachten - Wertermittlung für Hotels

Vergütung

Je nach Beratungsmandat wird das für den Einzelfall günstigste und praktikabelste Abrechnungsmodell durch unsere Hotelgutachter, Gastronomieberater oder Hotelsachverständigen entwickelt und gewählt.

Privatgutachten / Hotelgutachten bzw. Hotelbewertungen

Jede private Beratungstätigkeit beginnt mit einem ersten, meist persönlichem Besprechungstermin, in dem konkret auf die jeweilige Aufgabenstellung und deren Beratungsinhalte eingegangen wird. Teil des Erstgespräches ist es zudem, den voraussichtlichen Zeitaufwand und damit das voraussichtliche Honorarvolumen zu ermitteln, um für beide Vertragsparteien Planungssicherheit zu erhalten.

Die Berechnung für Dienstleistungen unserer Hotelgutachter für Hotelbewertungen oder als Hotelsachverständige erfolgt nach Stunden- bzw. Tagessätzen (zwischen 175,00 Euro und 215,00 Euro / 1.400,00 Euro und 1.700,00 Euro) oder gemäß einer Pauschalregelung je nach benötigten zeitlichen Aufwand. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Spesen, Kommunikationskosten, Verbrauchsmaterial werden nach anfallenden Aufwand ergänzend berechnet. Alle in Rechnung gestellten Honorarsummen verstehen sich zuzüglich aktuell geltender Mehrwertsteuer.

Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung unserer Hotelsachverständigen bzw. Hotelgutachter nach Anlage 1 dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Dabei wird nach Branchenstundensätzen unterschieden, die bei mindestens 135,00 Euro zzgl. MwSt. liegen.

Stichwort: Hotelberater, Gastronomieberater, Hotelsachverständige, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Sachverständigendienstleistungen, Honorar

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