AfA-Tabellen für das Gastgewerbe

Die AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Sie ist notwendig zur Berechnung der steuer-rechtlichen Abschreibung und wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die für das Gastgewerbe wesentlichen AfA-Tabellen wurden von Hotelberatern des Sachverständigenbüro Giancarlo Bethke zusammengefasst:

  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - alphabetische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - nummerische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Gastgewerbe" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Bäckerei" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Betriebs- und Geschäftsausstattung" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Weinbau und Weinhandel" [mehr]
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