Zwangsverwaltung bei Hotels bzw. Hotelimmobilien
Die gerichtlich angeordnete Zwangsverwaltung ist ein effektives Vollstreckungsinstrument für touristisch genutzte Immobilien wie Hotels, weil sie innerhalb kurzer Zeit einen belastbaren Überblick über die Ist‑Situation schafft und gezielte Maßnahmen zur Erhaltung, Fortführung oder Sanierung ermöglicht. Im Unterschied zum Insolvenzverfahren, das häufig durch zahlreiche Gläubigerinteressen verkompliziert wird, besteht bei der Zwangsverwaltung die Rechenschaftspflicht primär gegenüber dem Gericht und dem verfahrensführenden Gläubiger, wodurch Entscheidungswege oft klarer und schneller sind. Innerhalb eines üblichen Prüfzeitraums von etwa drei Monaten erfolgt eine strukturierte Bestandsaufnahme, die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sowie die Priorisierung von Sicherungs‑, Betriebs‑ und Sanierungsmaßnahmen; die Zwangsverwaltung kann vom verfahrensbetreibenden Gläubiger jederzeit durch Antragsrücknahme beendet werden.
Während der Zwangsverwaltung werden ausschließlich Maßnahmen veranlasst, die der Werterhaltung, der Fortführung des Betriebs oder der gezielten Sanierung dienen. Typische Aufgaben umfassen Objektsicherung, kurzfristige operative Stabilisierung, Mängelmanagement, Budgetsteuerung für notwendige Reparaturen sowie die Abstimmung mit Betreibern, Dienstleistern und Behörden, um den laufenden Betrieb so weit wie möglich zu sichern oder geordnet zu überführen. Gerade bei touristisch genutzten Objekten ist die Komplexität erhöht, weil unterschiedliche Stakeholder wie Investor, Betreiber, Franchisegeber und Dienstleister involviert sind; deshalb sind neben baulichem Know‑how zur Objektsicherung vor allem hotelspezifische Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Pre‑Opening, Revenue Management und Betreibersteuerung entscheidend für eine erfolgreiche Fortführung oder Sanierung.
Unsere IHK‑zertifizierten Hotelsachverständigen stehen seit mehreren Jahren als Zwangsverwalter für touristisch geprägte Immobilien zur Verfügung. Wir übernehmen die Bestandsaufnahme, koordinieren technische und operative Maßnahmen, führen Baubegehungen durch und entwickeln Sanierungs‑ und Fortführungsstrategien in enger Abstimmung mit Gericht, Gläubigern und externen Fachleuten. Zielführendes Handeln bedeutet für uns, das Know‑how der Gläubiger, die Erfahrung der Gerichte und die Expertise qualifizierter Dritter in jeder Verfahrensphase zu integrieren, damit Entscheidungen fundiert, transparent und umsetzbar sind und die Immobilie bestmöglich gesichert oder in einen stabilen Betriebszustand überführt wird.
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